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Abschlussarbeiten


Sie haben Fragen rund um das Studium Wirtschaftschemie? Hier finden Sie einige Fragen und Antworten für Studieninteressierte und Studierende der Wirtschaftschemie.

Ihre Frage blieb unbeantwortet? Dann wenden Sie sich gerne an die Ansprechpersonen für den Studiengang Wirtschaftschemie.  


Das Studium wird mit einer Abschlussarbeit abgeschlossen, die rein chemisch oder wirtschaftswissenschaftlich orientiert sein kann oder sich mit Themen auf der Schnittstelle von BWL und Chemie beschäftigt.

BWL
Abschlussarbeiten können bei einer/m vom Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät bestellten Prüfer*in geschrieben werden. Dies umfasst die Professorinnen und Professoren der Lehrstühle und des DICE, die Juniorprofessorinnen und -professoren als auch bestellte Prüfer*innen anderer Fakultäten. Das Thema der Bachelor- oder Masterarbeit muss einem der in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vertretenen Prüfungsfächer gemäß der Bestimmung der jeweils gültigen Prüfungsordnung entnommen sein. Es kann von jeder fachlich zuständigen Prüferin oder jedem fachlich zuständigen Prüfer gemäß näherer Bestimmung der Prüfungsordnung gestellt werden. Die Lehrstühle der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sind hier zu finden. Das DICE finden Sie hier.

Chemie
Abschlussarbeiten können bei einer/m vom Prüfungsausschuss der Wissenschaftlichen Einrichtung Chemie bestellten Prüfer*in geschrieben werden. Das Thema der Bachelor- oder Masterarbeit muss einem der in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vertretenen Prüfungsfächer gemäß der Bestimmung der jeweils gültigen Prüfungsordnung entnommen sein. Es kann von jeder fachlich zuständigen Prüferin oder jedem fachlich zuständigen Prüfer gemäß näherer Bestimmung der Prüfungsordnung gestellt werden. Die Lehrstühle der Chemie sind hier zu finden. 

Zudem ist ein Besuch der Veranstaltung "Chemie im Dorf", welche für gewöhnlich im Dezember stattfindet, sinnvoll. Ziel der Veranstaltung ist es, den Studierenden die wichtige Auswahl ihrer Schwerpunkte zu erleichtern und die verschiedenen Arbeits-gruppen und ihre Forschungstätigkeiten kennenzulernen. Zu diesem Zweck stellen Mitarbeitende der verschiedenen Arbeitskreise in 10-minütigen Kurzvorträgen einzelne Aspekte ihrer Forschungstätigkeit vor. In den Pausen und beim Ausklang besteht dann für die Studierenden Gelegenheit, im Gespräch vor dem Hörsaal weitere Informationen bei den Lehrenden und Mitarbeitenden zu erfragen.

Bachelor 
Die Bachelorarbeit muss spätestens 12 Wochen nach Ausgabe des Themas abgegeben werden. Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu 4 Wochen verlängern. Der direkt mit der Bachelorarbeit verbundene zeitliche Aufwand soll entsprechend der Wertigkeit von 12 Leistungspunkten ca. neun volle Wochen betragen. Thema und Aufgabenstellung müssen so gefasst sein, dass dieser zeitliche Aufwand eingehalten werden kann. Der schriftliche Umfang der Bachelorarbeit soll 25 Seiten nicht unter- und 40 Seiten nicht überschreiten. 

Master
Die Masterarbeit muss spätestens 18 Wochen nach Ausgabe des Themas abgegeben werden. Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu 6 Wochen verlängern. Der direkt mit der Masterarbeit verbundene zeitliche Aufwand soll entsprechend der Wertigkeit von 20 Leistungspunkten ca. 15 volle Wochen betragen. Thema und Aufgabenstellung müssen so gefasst sein, dass dieser zeitliche Aufwand eingehalten werden kann. Der schriftliche Umfang der Masterarbeit soll 40 Seiten nicht unter- und 60 Seiten nicht überschreiten. 

Grundsätzlich ist diese Frage mit "ja" zu beantworten und mit dem betreffenden Lehrstuhl zu klären.

Bitte beachten Sie jedoch folgende formelle und sprachliche Regelungen: Ein Unternehmen kann keine Abschlussarbeit vergeben. Sie kann ausschließlich von einer Fakultät bzw. einem Lehrstuhl und dem betreuenden Gutachter vergeben werden. Dies kann allerdings zu einem praxisnahen oder auch unternehmensbezogenen Thema führen, welches in enger Zusammenarbeit oder beim Unternehmen ausgearbeitet wird.

Auf folgender Seite finden Sie eine Klickanleitung für Studierende zur Anmeldung von Abschlussarbeiten.

Eine mit der Note „ausreichend" (4,0) oder besser bewertete angenommen Abschlussarbeit kann nicht wiederholt werden. Eine Abschlussarbeit, die als „nicht ausreichend" bewertet wurde und somit als nicht angenommen gilt, kann einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Der Antrag auf Themenstellung für die Wiederholung der Abschlussarbeit muss spätestens drei Monate nach Absendung der Mitteilung gestellt werden, in der dem Prüfling die Bewertung der nicht angenommenen Bachelor- bzw. Masterarbeit mitgeteilt wurde. 

Weitere Informationen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen.

Das Qualifizierungsmodul, welches mit 6 ECTS bewertet wird, wird vor der Bachelorarbeit absolviert und ist ein unbenotetes Modul. Im Qualifizierungsmodul sollen die Studierenden ihre thematisch-methodischen Kenntnisse auf dem Fachgebiet, auf dem die Bachelorarbeit erstellt werden soll, vertiefen. Daher soll es aus dem Fachgebiet der Bachelorarbeit gewählt werden. Studierende dürfen im Rahmen ihres Bachelorstudiums nur ein Qualifizierungsmodul wählen. Das Thema soll vorrangig dem Gebiet des Qualifizierungsmoduls entnommen sein.

Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften wird das BQ-Modul als Qualifizierungsmodul angerechnet. Es wird dringend empfohlen das BQ-Modul an dem Lehrstuhl zu absolvieren, an dem Sie eine Abschlussarbeit schreiben möchten. Die möglichen Bearbeitungszeiträume und Anmeldeverfahren für die BQ-Module unterscheiden sich je nach Lehrstuhl; bitte recherchieren Sie hierzu auf den entsprechenden Lehrstuhlwebseiten.

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